Notar in Görlitz 
 RICHARD BÖTTGER 


Streitvermeidung, Schlichtung & Mediation

Ob Scheidungsvereinbarung, Erbauseinandersetzung oder   notarielle Vermittlung nach dem Sachen­rechts­bereinigungs­gesetz: Die Ein­schaltung des Notars hilft nicht nur, künftigen Streit zu vermeiden, sondern auch einen einmal entstandenen Streit wieder aus der Welt zu schaffen.


Wir Notare sind als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechts­pflege tätig. Durch unsere betreuende und beratende Funktion helfen wir in viel­fältiger Weise,  Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits ent­standenen Streit im Wege einer ein­ver­nehmlichen Lösung beizulegen. Aber  auch dort, wo keine Einigung möglich ist, können wir Notare aufgrund unserer unab­hängigen und unpartei­ischen Stellung sowie unserer Fachkunde  als Schieds­richter einen Streit entscheiden. Durch die Einschaltung  eines Notars werden so lang­wierige und kosten­trächtige Streitigkeiten  vor Gericht vermieden.

Bei Vertragsschlüssen kommen  Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Vertrages oft  gar nicht erst auf, weil Notare als   profes­sionelle Berater von vornherein beteiligt sind - bei der Beratung, der Erstellung von Ent­würfen, dem eigentlichen Vertragsschluss (Beur­kundung) und der Abwicklung (Vollzug). In all diesen Phasen sind wir Notare, anders als der Rechtsanwalt, den Interessen beider Parteien verpflichtet.

Aufgrund unserer  gesetzlichen Stellung als unabhängige und unparteiische Betreuer der  Beteiligten achten wir auf einen gerechten Interessens­ausgleich  aller Vertrags­parteien. Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und  Belehrungs­pflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlich­keiten nach dem Beurkundungs­gesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme  schon vorab und im Zusammen­hang mit dem Vertrags­schluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifel­haft und ohne offene Punkte  formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungs­titel erspart sie den Gang zum  Gericht.


Vier Vorteile der notariellen Schlichtung stechen besonders hervor:

  • Schlichtung  ist mehr als ein Gerichtsverfahren: Die Beteiligten selbst bestimmen  das Ergebnis. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer.
  • Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens unterbricht die Verjährung - das bedeutet Zeitgewinn für Verhandlungen.
  • Aus der Schlichtungsvereinbarung kann unmittelbar vollstreckt werden - wie aus einem Gerichtsurteil.
  • Einigungen  vor einer unabhängigen Stelle wie dem Notar sind in der Regel  schneller, unbürokratischer und billiger als ein Gerichtsurteil.
  • Durch  Landesrecht kann vorgeschrieben sein, dass man bei bestimmten   Streitigkeiten einen Einigungsversuch bei einem Notar oder einer anderen  Gütestelle versucht haben muss, bevor man Klage beim Amtsgericht  erheben kann. Von dieser Möglichkeit haben als erste Bayern und  Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht.


Aber auch in  allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit ein Schlichtungs­verfahren, eine sog. Mediation, durchgeführt werden. Der Notar hilft unparteiisch,  eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Sofern die  Beteiligten dies wünschen, formuliert er die Einigung in recht­lich eindeutiger Weise und kümmert sich um deren praktischen Voll­zug. So ist  der Erfolg der Schlichtung auch in rechtlicher und wirtschaft­licher Hinsicht gesichert.

Um dem schlichtenden Notar sowie den Schlichtungsparteien einen Leit­faden für den förmlichen Ablauf eines  Schlichtungs­verfahrens an die Hand zu geben, hat die Bundes­notarkammer  eine Güte­ordnung beschlossen.

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