Notar in Görlitz 
 RICHARD BÖTTGER 


Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebens­gestaltung führen. Krank­heit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persön­lichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mit­wirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebens­gefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem ver­mieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abge­stimmte Voll­machten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Voll­machten und weiteren Anordnungen im Not­fall auch Geltung erlangen. Im Wesent­lichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.


Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vor­sorge­register bei der Bundes­notar­kammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das Zentrale Vorsorge­register wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungs­gerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 1,1 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert.

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